Guide zu Anrechnungsprozessen
Im Ausland, an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen der TU Dresden erbrachte Leistungen lassen sich oft anrechnen. Wir möchten dir hier eine kleine Hilfe stellen, wie du einen solchen Prozess durchstehst.
Momentan werden dir bei einer Anrechnung nur Noten übernommen, die, wie an der TU, mit einer numerischen Notenskala (1,0 bis 4,0 bestanden; 5,0 nicht bestanden) bewertet wurden. Falls dies nicht der Fall ist, wird dir deine Leistung mit bestanden oder nicht bestanden übernommen.
Beachte: bei einem Studiengangswechsel müssen von Amts wegen auch nicht bestandene Prüfungsleistungen übernommen werden! Dies ist durch die Prüfungsordnung § 21 Abs. 5 (CMS: § 15 Abs. 5) so vorgeschrieben.
Legende
S: Dein aktueller TU Dresden Informatik Studiengang, in welchen angerechnet werden sollQ: Anzurechnende Studien-/Prüfungsleistung, welche erbracht wurdeZ: Das gewählte Zielmodul der Anrechnung; muss inSenthalten sein
Initiale Schritte
Solltest du fest darauf zielen, eine Prüfung oder ein Modul Q, welches nicht Bestandteil von S ist, anzurechnen, solltest du vorher prüfen, ob S ein potentiell passendes Modul Z enthält. Eine Übersicht “deiner” Module findest du in deiner geltenden Studienordnung.
Vergleiche dafür am besten die Modulbeschreibung und konkreten Lehrinhalte von Z mit der Modulbeschreibung (o.Ä.) und den Lehrinhalten von Q, bzw. von dem Modul (o.Ä.), zu welchem Q gehört.
Sobald du ein Modul Z in S findest, welches zu Q passen könnte (vor allem: Qualifikationsziele, Inhalte), kannst du mit der/dem für Z verantwortlichen Person der Fakultät Informatik in Kontakt treten, um dein gewünschtes Mapping noch einmal zu besprechen. So kannst du manchen Problemen direkt vorgreifen und vermeiden, dass du grobe Unstimmigkeiten übersehen hast.
Beachte:
- Ein Vorgespräch mit einer:m Modulverantwortlichen stellt keine Garantie dar, dass deine Anrechnung später bewilligt wird. Bei der Bearbeitung deines Antrags findet immer eine gesonderte inhaltlich-fachliche Prüfung statt.
- Der Leistungsumfang (SWS, Prüfungsdauer) deiner Einbringung muss nicht zwangsläufig mit
Zübereinstimmen, da es vorrangig um die vermittelten und nachgewiesenen Inhalte geht. Der Aufwand sollte aber in einer ähnlichen Größenordnung liegen.
Die Antragstellung
Nachdem du deine Prüfungsleistung erbracht hast, kannst du deinen Anrechnungsantrag stellen. Wichtig: du musst dafür in S eingeschreiben sein! Solltest du an die Fakultät wechseln, kannst du deinen Antrag erst nach erfolgreicher Immatrikulation in S stellen.
Hierfür brauchst du zuallererst ein paar Dokumente:
- Notenübersichten (in beglaubigter Kopie), bzw. Transcripts of Records (in beglaubigter Kopie)
- Leistungsnachweise (Scheine) für
Qals Kopie (in Deutsch oder Englisch) - Modul-/Kursbeschreibungen von
Qbzw. des zugehörigen Moduls (o.Ä.) in Deutsch oder Englisch - Den korrekten leeren Antrag auf Anrechnung entsprechend deiner Situation → Prüfungsamt
- Leistungen an anderen Hochschulen
- TU-interner Studiengangswechsel
- Fakultätsinterner Studiengangswechsel
Wenn du alle dieser Dokumente gesammelt hast, ist es Zeit mit der/dem Prüfer:in deines erhofften Zielmoduls Z zu sprechen. Denn bevor du einen Antrag einreichen kannst, musst du dir von ihr/ihm noch einmal schriftlich bestätigen lassen, dass aus ihrer Sicht schon einmal nichts grundlegend inhaltliches gegen eine Anrechnung von Q spricht. Eine “Zusage” hier stellt keine Garantie auf einen erfolgreichen Antrag dar, viel eher ein “nicht kategorisch ausgeschlossen”. Der Antrag enthält einen Abschnitt, welchen du hierfür nutzen kannst.
Sobald du diese Bestätigung eingeholt hast, kannst du den Rest des Antrages ausfüllen. In der “Anrechnungstabelle” musst du in der linken Hälfte die Nummer/den Kurzbezeichner und den Namen von Q eintragen. Solltest du keine einzelne Prüfungsleistung, sondern ein voll bestandenes Modul anrechnen wollen, so trage hier die entsprechenden Dinge des Moduls ein. Auf der rechten Seite der Tabelle trägst du analog die Modulnummer und den Namen von Z ein.