How to use Äquivalenztabellen
Hier die Äquivalenztabellen
Das hier ist nur eine Lesehilfe, keine rechtsgültige Grundlage für die Überleitung. Alle rechtsgültigen Informationen findet ihr beim Prüfungsamt. Lest euch diese Seite sehr gut durch!
Die Äquivalenztabellen für die verschiedenen Studiengänge sind auf der Website des Prüfungsamtes auffindbar. Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den Tabellen, also schaut euch alle Tabellen für euren Studiengang intensiv an.
Die Äquivalenztabellen sind nur für den Zwangsübertritt gültig und können nicht für Anrechnungen verwendet werden.
Allgemein
- Lest die Hinweise am Anfang der Tabellen genau.
- Lest die Legende zur Erklärung der Abkürzungen.
- Lest die Bemerkungen in der Spalte ganz rechts.
- Modulnummern im Stil INF-B-XXX, INF-D-XXX, INF-MA-XXX sind Module der alten Ordnungen.
- Modulnummern im Stil INF-25-Ba-XXX oder INF-25-Ma-XXX sind Module der neuen Ordnungen.
- Eventuelle Verzichtserklärungen müssen bis zum 15.09.2026 beim Prüfungsamt eingereicht sein.
Die verschiedenen Tabellen werden im Folgenden erklärt:
Übernahme von Amts wegen
Für vieles (nicht alles!) findet eine Übernahme von Amts wegen statt (Äquivalenztabelle Teil 1 und Teil 2). Das bedeutet, wenn ihr die Leistung auf der linken Seite der Tabelle erfolgreich erbracht habt, wird diese auf die Leistung auf der rechten Seite von Amts wegen/automatisch übernommen.
Teil 1 “Übernahme bestandener Module von Amts wegen”
- Kommt zur Anwendung, wenn ihr bestandene Module habt. Im Fall von nur einer Prüfungsleistung im Modul, wie z.B. Algorithmen und Datenstrukturen oder Formale Systeme, ist das Modul direkt bestanden, wenn ihr die Prüfung bestanden habt. In Modulen mit mehreren Prüfungsleistungen, z.B. Einführung in die Mathematik für Informatiker oder Datenbanken und Rechnernetze, ist das Modul bestanden, wenn alle Teilleistungen abgelegt wurden und die berechnete Modulnote bestanden ist.
- Ob ihr ein Modul bestanden habt, und mit welcher Note, könnt ihr in Selma unter “Semesterergebnisse” oder “Studienergebnisse” einsehen.
- In den hellblauen Zeilen steht, wie sich die Note der nachfolgenden Module ergibt. So bedeutet bspw. 1:1, dass die Note 1 zu 1 von dem Modul aus der alten in das Modul der neuen Ordnung übernommen wird. 1:2 bedeutet, dass die Note von dem alten Modul auf die zwei neuen Module übernommen wird.
Beispiel (1:1): Wer eine 2,3 in Formale Systeme hat, hat nach dem Übertritt eine 2,3 in Automaten und Berechenbarkeitstheorie (Bachelor Informatik, Diplom) oder Einführung in die Theoretische Informatik (Medieninformatik)
Beispiel (1:2): Wer eine 2,7 in Datenbanken und Rechnernetze hat, hat nach dem Übertritt eine 2,7 in Data Management Foundations und eine 2,7 in Rechnernetze.
Teil 2 “Übernahme bestandener Prüfungsleistungen von Amts wegen”
- Kommt zur Anwendung, wenn ihr Prüfungsleistungen in noch nicht abgeschlossenen Modulen habt (Ausnahmen für die Regel sind in der Spalte “Bemerkungen”)
Beispiel: Ihr habt schon die Prüfung Datenbanken bestanden, aber Rechnernetze noch nicht geschrieben. Damit ist das Modul Datenbanken und Rechnernetze noch nicht abgeschlossen. Dann wird die Prüfungsnote von Datenbanken auf Data Management Foundations übernommen.
- Eure einzelnen Prüfungsergebnisse könnt ihr in Selma unter “Prüfungsergebnisse” einsehen.
- Im Bachelor Medieninformatik und Bachelor Informatik finden sich hier einige Prüfungsleistungen aus Vertiefung und Spezialisierung. Die Prüfungsleistungen der Module, die ihr hier nicht findet, findet ihr im Teil 5.
Zuordnungswunsch
Beim Zuordnungswunsch wird nichts automatisch/von Amt wegen übernommen. Ihr müsst hier selbst tätig werden, solltet ihr einen Zuordnungswunsch haben. Das Formular findet ihr ab dem 01.10.2026 auf der Website des Prüfungsamtes. Füllt dieses digital aus, druckt es aus, unterschreibt es handschriftlich, und reicht es dann persönlich oder über den Briefkasten beim Prüfungsamt ein.
Zuordnungswunsch heißt, dass ihr diese Leistungen nicht übernehmen müsst, sondern aussuchen könnt, welche der Zuordnungen ihr wollt.
Teil 3 “Zuordnungswunsch auf Modulebene”
- Hier finden sich wieder Module, wie in Teil 1. Diese werden jedoch nur auf euren Antrag hin zugeordnet und nicht automatisch übernommen.
- Für Bachelor Informatik, Medieninformatik und Diplom sind hier auch die Module untergebracht, welche im neuen Studiengang keine Pflichmodule mehr sind. Diese Module können nur in Wahlpflichtbereichen zugeordnet werden.
Beispiel: Informations- und Kodierungstheorie (Bachelor Informatik, Medieninformatik) kann auf Antrag in den Wahlpflichtbereich Fachliche Vertiefung zugeordnet werden.
Beispiel: Systemorientierte Informatik/Hardware Software-Codesign kann im Diplom auf Antrag in den Wahlpflichtbereich Fachgebiet “Cyber Physical Systems” zugeordnet werden.
- Für den Master Informatik findet sich hier die Zuordnung für die Basis- und Vertiefungsmodule.
Beispiel: INF-BAS4 Systemarchitektur kann einmalig in das Fachgebiet “Systems Architecture” im Master Computer Science “Open Track” zugeordnet werden.
Teil 4 “Zuordnungswunsch auf Prüfungsleistungsebene”
- Hier finden sich wieder Prüfungsleistungen, wie in Teil 2. Diese werden jedoch nur auf euren Antrag hin zugeordnet und nicht automatisch übernommen.
- Für Bachelor Informatik, Medieninformatik und Diplom ist in dieser Tabelle eine Zuordnung für Lineare Algebra und Analysis (INF-25-Ba-Ma1) der neuen Ordnungen enthalten. Die Wichtung (1:2:3) bedeutet, dass die Prüfungsleitung INF-B-110-1 mit 1, INF-B-110-2 mit 2 und INF-B-120-1 mit 3 multipliziert und addiert, dann durch 6 geteilt werden. Hier können auch Einzelleistungen, die nicht bestanden oder verzichtet worden sind, eingehen.
Beispiel: Auf INF-B-110-1 (Nikolausklausur) wurde verzichtet, die Prüfungsleistung ist also mit 5,0 “bewertet”. In der INF-B-110-2 wurde eine 2,3 erreicht, in der INF-B-120-1 eine 3,0. Die entsprechende Note für INF-25-Ba-Ma1 (Lineare Algebra und Analysis) ist also 3,1.
- Für Bachelor Informatik, Medieninformatik und Diplom ist in dieser Tabelle auch die Zuordnung für Überfachliche Qualifikationen zur Informatik aus den alten Ordnungen, für Diplom ebenso Berufsspezifische Schlüsselkompetenzen aus der alten Ordnung, enthalten.
- Wenn eine Prüfungsleistung aus Überfachliche Qualifikationen zur Informatik schon nach Teil 5 zugeordnet wurde, kann sie nicht nach Teil 4 zugeordnet werden und andersherum.
- Für den Master Informatik sind hier Allgemeine Qualifikationen zur Informatik und Forschung und Entwicklung in der Informatik enthalten.
Teil 5 “Zuordnungswunsch Katalogprüfungsleistungen”
- Existiert nur für Bachelor Informatik und Medieninformatik.
- Wie der Name schon sagt, geht es hier um die Prüfungsleistungen in den Katalogmodulen. Das sind entweder Vertiefung in der Informatik (INF-B-510) und Spezialisierung in der Informatik (INF-B-520), oder Vertiefung in der Medieninformatik (INF-B-510) und Spezialisierung in der Medieninformatik (INF-B-520). Ebenso Überfachliche Qualifikationen zur Informatik (INF-B-610), für beide Studiengänge.
- Wenn eine Prüfungsleistung aus Überfachliche Qualifikationen zur Informatik schon nach Teil 4 zugeordnet wurde, kann sie nicht nach Teil 5 zugeordnet werden und andersherum.
- Für Medieninformatik werden die Prüfungsleistungen einmalig mit 6 Leistungspunkten in den Wahlpflichtbereich “Wahlpflichtmodule” zugeordnet.
- Für Bachelor Informatik werden die Prüfungsleistungen einmalig dem Wahlpflichtbereich “Bachelorpraktikum” zugeordnet. Wenn dieser bereits abgeschlossen ist (weil man mehrere Prüfungsleistungen zuordnet), werden sie der “Fachlichen Vertiefung” zugeordnet.